Es gibt viele die Pflege erleichternde Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Hausnotrufsysteme, aber auch Betteinlagen, Inkontinenzmaterial usw.), die von Ihrer Kranken- und Pflegekasse oder dem Sozialamt bezahlt werden.
Erleichterungen in der Pflege
Grundsätzlich unterschieden wird in Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Hilfsmittel werden, soweit sie ärztlich verordnet wurden, bis zu einem bestimmten Betrag von der Krankenkasse übernommen, wobei es in der Regel für manche Hilfsmittel eine private Zuzahlungspflicht von 10% der Rechnungssumme, aber mit Höchstbeträgen gibt. Pflegehilfsmittel hingegen müssen nicht vom Arzt verordnet worden sein und werden von der Pflegekasse übernommen. Sie sollen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Im Rahmen der Pflegeversicherung wird auf Antrag eine monatlicher Betrag von bis zu 40 EUR für bestimmte Hilfsmitteln übernommen.
Gerne ermitteln wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen Ihren Bedarf, geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie sich Ihr Alltag etwas einfacher gestalten lässt
Es gibt sechs Produktgruppen:
- Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
- Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
- Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität
- Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Sonstige Pflegehilfsmittel
Wer besorgt die Pflegehilfsmittel? Wir beraten Sie, welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sinnvoll sind. Mit den zuständigen Kostenträgern und Sanitätshäusern klären wir alles weitere ab, so dass Sie schnellstmöglich die benötigten Hilfsmittel vor Ort haben.