Behandlungspflege

Hierbei handelt es sich um Krankenkassenleistungen nach SGB V. Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Examinierte Pflegefachkräfte erbringen unter der Verantwortung der Pflegedienstleitung alle im Leistungskatalog der Krankenkasse aufgeführten und ärztlich verordneten Leistungen. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für medizinische Leistungen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Behandlungsleistungen, die Ihr Arzt Ihnen verordnen kann, sind u.a.:

  • Verbände jeder Art
  • Injektionen
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Herrichten der Medikamente im Vorratsbehälter
  • Blutdruckmessung und -überwachung 
  • Blutzuckermessung 
  • Dekubitusbehandlung
  • Wundmanagement 
  • PEG Sondenernährung
  • Anus-Praeter-Versorgung
  • Katheterversorgung
Wir arbeiten eng mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse (die in aller Regel der Kostenträger ist) zusammen

Wenn es vom Kunden gewünscht und ärztlich geraten ist, werden die Kunden oder ihre Angehörigen angeleitet, bestimmte Leistungen selbstständig zu erbringen (z.B. Insulin-Injektionen). Ziel ist es, dem Kunden das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in seinen häuslichen Bereich zu ermöglichen (Krankenhausvermeidungspflege).

Unsere MitarbeiterInnen werden regelmäßig umfangreich geschult. Somit werden die Leistungen nach dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand durchgeführt und mit dem verordnenden Arzt abgestimmt.