Körperpflege – Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Hierzu zählen alle Leistungen rund um die Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Wir kümmern uns ganzheitlich um ihre Belange und haben im Rahmen der Pflegeleistung alle Komponenten im Blick, um Sie individuell beraten und unterstützen zu können. Hierbei ist es sehr wichtig den Mensch im Ganzen zu betrachten, seine Schwächen zu erkennen und die Ressourcen zu fördern.
Sollte bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegen, in dem Sie über die Pflegeversicherung in einen der 5 Pflegegrade eingestuft wurden, können diese Leistungen sogar direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden.
Dank der neuen Reform dürfen auch Pflegegrad 1 eingestufte ihren Geldbetrag für Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege nutzen. So erleichtern wir Ihnen den Alltag und Sie können sich rundum versorgt fühlen.
Körperpflege in der Grundpflege
- Waschen, Duschen oder Baden, je nach Verfassung der pflegebedürftigen Person
- Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
- Entleerung von Darm und Blase – Kontrolle während des Vorgangs
- Wechseln von Materialien zur Inkontinenzversorgung
Ernährung in der Grundpflege
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Anreichen des Essens
- Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Mobilität in der Grundpflege
- Aufstehen und Zubettgehen
- Freies Bewegen in der Häuslichkeit (Gehen, Stehen und Treppensteigen)
- Verlassen und wiederaufsuchen der Wohnung
- Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z.B. die Dialyse