Demenzbetreuung

Die Betreuung von Menschen die an Demenz erkrankt sind stellt die pflegenden Angehörigen vor große Herausforderungen. Je nach Grad der Erkrankung weitet sich die Betreuung auf alle Lebensbereiche aus.

An Demenz Erkrankte leben in ihrer eigenen Wirklichkeit und orientieren sich an geregelten Ritualen und Strukturen. Daher ist eine Versorgung in den eigenen vier Wänden so wichtig. Hier fühlt sich der demente Mensch meist wohler als in einer unbekannten Umgebung. Eine feste Tagesstrukturierung ist besonders wichtig. Um Sie als pflegenden Angehörigen zu entlasten, bieten wir die verschiedensten Betreuungsleistungen an, wobei wir auch den Anspruch nach § 45 SGB XI in unser Leistungsangebot eingebunden haben.

In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen Art, Umfang und Kosten der Leistungen

Ab 2012 veranstalten wir zweimal monatlich nachmittags unseren Oldietreff für Senioren, die für Menschen mit Demenzerkrankungen besonders gut geeignet sind. Nach einer gemeinsamen Kaffeerunde beschäftigen sich die Teilnehmer mit verschiedenen Gesellschaftsspielen, Singen, leichtem Gedächtnistraining, Geschichten erzählen, die mit dem heutigen Alltag der Besucher und dem ihrer Vergangenheit in Verbindung stehen.

Das Wichtigste im Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen ist Geduld

Durch Ungeduld seitens der Kontaktpersonen hat der Betroffene das Gefühl etwas falsch gemacht zu haben – dies ist oftmals Ursache für Unzufriedenheit, Traurigkeit und Unwohlsein (kein Mensch macht gerne Dinge falsch). Der Betroffene ist aufgrund seiner Gedächtnisstörungen nur bedingt lernfähig. Das meiste, was man ihm sagt, hat er innerhalb von Minuten wieder vergessen, so dass keine zuverlässigen Vereinbarungen getroffen werden können. Wir sind darauf eingestellt.

Gerne stellen wir Ihnen unsere Erfahrungen in der Betreuung von Demenzkranken zur Verfügung, denn es gibt viele Möglichkeiten, beiden Seiten das Leben zu erleichtern und freier zu gestalten. Bereits seit 2008 ist geregelt, dass demenziell Erkrankte oder anderweitig geistig eingeschränkte Menschen Anspruch auf Unterstützungsangebote haben. Dies gilt für:

  • Betreuung zur Stärkung der Alltagskompetenzen
  • Erhalt und Festigung von Tagesstrukturen, insbesondere bei Störungen des Tages- und Nachtrhythmus, u.U. mit Weglauftendenz

Weitere Aspekte, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf begründen:

  • verkennen oder verursachen von gefährlichen Situationen
  • unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
  • Unfähigkeit aufgrund einer Depression oder Angststörung
  • in der Situation unangemessenes Verhalten
  • Beeinträchtigung des Gedächtnisses und herabgesetztes Urteilsvermögen, die zu Problemen bei der Alltagsbewältigung führen

Ab 01.01.2017 gibt es für alle Menschen, die pflegebedürftig sind, unabhängig ob sie an körperlichen Beschwerden oder einer Demenz leiden, einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 EUR. Dieser dient zur Deckung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag kann auch für Leistungen der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder für Leistungen der ambulanten Pflegediensten im Sinne des §36 SGB XI verwendet werden – Ausnahme bilden die Leistungen im Bereich der Selbstversorgung.