Wenn jemand erkrankt oder pflegebedürftig wird, müssen die täglich wiederkehrenden Aufgaben des Haushaltes übernommen werden
Die Unterstützung und Hilfe bei der Haushaltsführung ist sehr individuell und entweder für einen begrenzten Zeitraum oder langfristig nötig.
- Einkaufen
- Mahlzeitenzubereitung
- Reinigen von Fußböden, Möbeln und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Im Leistungsrecht der Kranken- und Pflegekassen sind solche Leistungen mit aufgenommen. Bei der Krankenkassenleistung muss eine entsprechende Genehmigung vorliegen.
In den Pflegegraden 1 bis 5, sowie bei der Verhinderungspflege und den Betreuungs/ Entlastungsleistungen nach SGB XI, können diese Leistungen in Anspruch genommen werden.
Sofern eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, ist auch die Betreuung von kleinen Kindern beinhaltet.